POGEA RACING

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE-SHOP UND FERNABSATZ

POGEA RACING GmbH, automotive intelligence
Ernst-Zimmermann-Str. 17, 88045 Friedrichshafen, Deutschland
Telefon: +49 7541 9817890
E-Mail: info@pogea-racing.com
Widerruf: agb@pogea-racing.com
Amtsgericht Ulm, HRB 728831 · USt-ID DE249636859
Geschäftsführerin: Eva Pogea

FASSUNG VOM 23. AUGUST 2026 · VERSION 2.0

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VERTRAG WIDERRUFEN

WICHTIGER HINWEIS: Diese AGB werden durch die nachstehende Widerrufsbelehrung und das eigene POGEA-RACING-Muster-Widerrufsformular ergänzt. Individuelle Vereinbarungen, die ausdrücklich mit dem Kunden getroffen wurden, gehen vor.

1. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFE

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge der POGEA RACING GmbH (nachfolgend „POGEA RACING“) über Warenlieferungen, insbesondere Fahrzeug-, Tuning-, Performance-, Abgas-, Fahrwerks-, Rad-, Carbon-, Elektronik- und Zubehörteile, sowie über Montage-, Einbau-, Reparatur-, Abstimmungs- und sonstige Werkstattleistungen, soweit diese über den Online-Shop oder ausschließlich mittels Fernkommunikationsmitteln angebahnt oder geschlossen werden.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichenden Bedingungen des Unternehmers wird widersprochen, sofern POGEA RACING ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die für Verbraucher bezeichneten oder gesetzlich zwingenden Regelungen.

1.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere oder eine formfreie Erklärung vorgesehen ist.

 

2. ANGEBOT, BESTELLUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Produktdarstellungen im Online-Shop sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde Eingaben mit den üblichen technischen Mitteln erkennen und berichtigen.

2.2 Mit Betätigung der eindeutig zahlungspflichtigen Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang und ist noch keine Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist oder zugleich die Zahlung verlangt bzw. ausführt.

2.3 POGEA RACING kann das Angebot innerhalb von fünf Kalendertagen durch Auftragsbestätigung in Textform, Zahlungsaufforderung, Versandbestätigung oder Lieferung annehmen; maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis. Bei sofortiger Zahlungsart kann der Vertrag bereits mit Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande kommen, wenn dies im Bestellablauf eindeutig angegeben wird.

2.4 Bei telefonisch, per E-Mail, Messenger oder individuellem Angebot geschlossenen Verträgen kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung oder der Annahme des kundenseitigen Angebots zustande. Maßgeblich sind Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung und diese vor Vertragsschluss bereitgestellten AGB.

2.5 Eine telefonische, elektronische oder über die Internetseite vorgenommene Terminvereinbarung für Arbeiten im Betrieb von POGEA RACING ist unverbindlich und stellt noch keinen Vertragsschluss dar, sofern POGEA RACING nicht ausdrücklich eine verbindliche Beauftragung bestätigt. Der Vertrag über die Bearbeitung eines vor Ort befindlichen Fahrzeugs kommt grundsätzlich erst durch Unterzeichnung oder ausdrückliche Bestätigung des Werkstattauftrags im Betrieb von POGEA RACING zustande. Bei einem ausschließlich im Betrieb geschlossenen Vertrag besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

2.6 Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nach Maßgabe der gesetzlichen Pflichten gespeichert und dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.

 

3. PRODUKTANGABEN, FAHRZEUGZUORDNUNG UND TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

3.1 Produktabbildungen, Klang-, Leistungs- und Gewichtsangaben sind Beschreibungen und keine selbständigen Garantien. Technisch unvermeidbare und zumutbare Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Oberfläche, Schweißbild, Klang, Leistung und Gewicht, bleiben vorbehalten, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und die gewöhnliche bzw. vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigt werden.

3.2 Der Kunde muss vor Bestellung und Einbau die vollständigen Fahrzeugdaten prüfen und mitteilen, insbesondere Hersteller, Modell, Typ, Baujahr, Motorisierung, Leistung, Antrieb, Karosserieform, Abgasnorm, Fahrgestellnummer sowie vorhandene Umbauten. Eine vom Kunden unzutreffend gewählte Fahrzeugzuordnung begründet keinen Mangel, wenn die Ware den vereinbarten Daten entspricht.

3.3 Soweit eine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis, ABE, ECE-/EG-Genehmigung, Teilegutachten, Einzelabnahme, Eintragung oder sonstige behördliche Freigabe erfordert, ergibt sich deren Vorhandensein und räumlicher Geltungsbereich ausschließlich aus der Produktbeschreibung bzw. Auftragsbestätigung. Motorsportprodukte ohne entsprechende Freigabe dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Gesetzliche Sicherheits- und Zulassungspflichten bleiben unberührt.

3.4 Leistungsangaben zu Optimierungen oder Gesamtsystemen sind, sofern nicht ausdrücklich als garantierter Wert vereinbart, Ziel- oder Durchschnittswerte unter definierten Messbedingungen. Fahrzeugzustand, Kraftstoff, Temperatur, Messtechnik, Serienstreuung und weitere Umbauten können das Ergebnis beeinflussen.

 

4. PREISE, VERSANDKOSTEN UND ZAHLUNG

4.1 Gegenüber Verbrauchern sind Preise Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusätzliche Liefer-, Speditions-, Verpackungs-, Einfuhr- oder Zahlungsdienstkosten werden vor Bestellung ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.

4.2 Zahlungsmittel, Fälligkeit und gegebenenfalls Zahlungsdienstleister werden im Angebot oder Bestellablauf angegeben. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte richten sich gegenüber Verbrauchern nach dem Gesetz; Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, wobei Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis unberührt bleiben.

4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. POGEA RACING darf nach erfolgloser angemessener Fristsetzung weitere Leistungen zurückhalten und gesetzliche Rechte ausüben.

 

5. LIEFERUNG, TEILLIEFERUNG, GEFAHR UND ANNAHME

5.1 Lieferfristen beginnen erst nach Vertragsschluss, Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung und Klärung aller technischen Angaben. Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sein. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Versandkosten verursachen.

5.2 Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen empfangsberechtigten Dritten über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen nicht von POGEA RACING benannten Beförderer, gelten die gesetzlichen Ausnahmen. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer über.

5.3 Scheitert die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, kann POGEA RACING die dadurch erforderlichen und angemessenen Mehrkosten verlangen; bei wirksamem Verbraucherwiderruf bleibt die gesetzliche Regelung zu Hinsende- und Rücksendekosten maßgeblich.

5.4 Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Leistungshindernisse verlängern Leistungsfristen angemessen. Bei dauerhafter Unmöglichkeit oder nicht zu vertretender Nichtverfügbarkeit trotz kongruenten Deckungsgeschäfts darf POGEA RACING nach unverzüglicher Information zurücktreten; erhaltene Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleibt die Ware Eigentum von POGEA RACING.

6.2 Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von POGEA RACING. Verarbeitung, Verbindung, Weiterveräußerung und Vorausabtretung richten sich ergänzend nach den gesetzlichen Grundsätzen; Sicherheiten werden auf Verlangen freigegeben, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt.

 

7. WIDERRUFSRECHT VON VERBRAUCHERN

7.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung in Abschnitt A dieses Dokuments zu.

7.2 Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die bloße Auswahl aus Standardoptionen oder eine Fahrzeugzuordnung genügt dafür nicht stets; entscheidend ist die tatsächliche Individualisierung.

7.3 Die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht werden nicht erweitert. Insbesondere schließt der bloße Einbau einer Standardware das Widerrufsrecht nicht automatisch aus; er kann jedoch einen erheblichen Wertersatzanspruch auslösen.

7.4 Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, stellt POGEA RACING während der bestehenden Widerrufsfrist eine ständig verfügbare, hervorgehoben platzierte elektronische Widerrufsfunktion nach den gesetzlichen Anforderungen bereit. Der Zugang eines darüber erklärten Widerrufs wird dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger mit Inhalt, Datum und Uhrzeit bestätigt.

 

8. RÜCKSENDEKOSTEN BEI VERBRAUCHERWIDERRUF

8.1 Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn er hierüber vor Abgabe seiner Vertragserklärung ordnungsgemäß informiert wurde. Dies gilt sowohl für paketversandfähige als auch für nicht paketversandfähige Waren (Sperrgut/Speditionsware). POGEA RACING organisiert die Rücksendung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; dadurch entstehende unmittelbare Transportkosten dürfen mit dem Erstattungsbetrag verrechnet werden.

8.2 Für nicht normal per Post rücksendbare Ware werden die Rücksendekosten im konkreten Angebot, auf der Produktseite oder spätestens unmittelbar vor Abgabe der Bestellung beziffert. Wenn sie vernünftigerweise nicht im Voraus exakt berechnet werden können, gilt für Rücksendungen innerhalb Deutschlands folgende realistische Höchstschätzung: bis zu 450,00 EUR je Sendung bzw. Ladeeinheit. Für Auslandsrücksendungen wird im Bestellprozess eine länder- und warenbezogene Schätzung angegeben. Maßgeblich sind die tatsächlich erforderlichen unmittelbaren Kosten; niedrigere tatsächliche Kosten werden nur in tatsächlicher Höhe angesetzt.

8.3 Die Kostentragung nach diesem Abschnitt betrifft nur den Widerruf einer vertragsgemäßen Ware. Bei einer berechtigten Mängelrüge trägt POGEA RACING die gesetzlich erforderlichen Kosten der Nacherfüllung und Rücknahme.

 

9. WERTERSATZ NACH WIDERRUF; EINGEBAUTE ODER IN BETRIEB GENOMMENE WARE

9.1 Der Verbraucher schuldet Wertersatz für den tatsächlichen Wertverlust, wenn dieser auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war, und POGEA RACING ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht unterrichtet hat.

9.2 Ein probeweiser Einbau, eine feste Montage, elektrische Codierung, Befüllung, thermische Belastung, Motorlauf, Straßenbetrieb, Veränderung, Beschädigung, Verschmutzung, das Entfernen dauerhaft wertbildender Schutzfolien oder die Verwendung von Dicht-, Klebe-, Schweiß- oder Befestigungsmitteln geht regelmäßig über die im Ladengeschäft mögliche Prüfung hinaus, sofern die Prüfung ebenso ohne diese Maßnahmen möglich gewesen wäre.

9.3 Bei eingebauter oder in Betrieb genommener Tuningware entsteht erfahrungsgemäß häufig ein erheblicher Wertverlust. Abhängig von Einbauspuren, Laufleistung, thermischer Belastung, fehlender Wiederverkaufsfähigkeit als Neuware, Aufarbeitungs-, Prüf- und Verpackungsaufwand kann dieser Wertverlust 33 Prozent des Brutto-Warenwerts oder mehr betragen. Maßgeblich bleibt stets der konkret nachweisbare Wertverlust im Einzelfall; eine starre Mindestpauschale wird nicht vereinbart. Dem Verbraucher steht ausdrücklich der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Wertverlust entstanden ist.

9.4 POGEA RACING dokumentiert Zustand, Einbauspuren, Vollständigkeit, Funktionsprüfung, Aufbereitungsbedarf und erzielbaren Wiederverkaufswert. Der Wertersatz wird höchstens bis zum Warenwert verlangt und kann mit dem Rückzahlungsanspruch verrechnet werden. Normales Öffnen der Verpackung und eine schonende, erforderliche Sicht- und Maßprüfung lösen für sich allein keinen Wertersatz aus.

9.5 Kosten, die der Verbraucher selbst für Einbau, Ausbau, Diagnose, Abstimmung, Eintragung, Transport zu einer Werkstatt, Standzeit oder Nutzung eines Ersatzfahrzeugs aufwendet, sind im Rahmen eines bloßen Widerrufs einer mangelfreien Ware nicht Bestandteil der Rückabwicklung und werden nicht erstattet. Zwingende Ansprüche wegen eines Mangels, insbesondere gesetzlich erforderliche Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Nacherfüllung, bleiben unberührt.

 

10. MÄNGELRECHTE UND NACHERFÜLLUNG

10.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend wirksam nichts Abweichendes vereinbart ist. Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als solche erklärt und mit Garantiebedingungen versehen wurde.

10.2 Der Kunde hat POGEA RACING die Ware zur Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen und darf POGEA RACING nicht ohne angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung mit vermeidbaren Fremdkosten belasten. Notmaßnahmen zur Abwehr erheblicher Gefahren und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

10.3 Hat ein Verbraucher die mangelhafte Ware vor Offenbarwerden des Mangels bestimmungsgemäß eingebaut oder angebracht, ersetzt POGEA RACING im gesetzlichen Umfang die erforderlichen Aufwendungen für Ausbau sowie Einbau oder Anbringen der nachgebesserten oder mangelfreien Ware. Ein allgemeiner Ausschluss solcher Kosten findet nicht statt.

10.4 Bei einer unberechtigten Mängelanzeige kann POGEA RACING die tatsächlich erforderlichen Prüf- und Versandkosten nur verlangen, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt. Verbrauchern bleibt der Nachweis fehlenden Verschuldens offen.

10.5 Für Unternehmer gilt: POGEA RACING wählt die Art der Nacherfüllung; Mängelansprüche für Neuwaren verjähren in einem Jahr ab Ablieferung, für Werkleistungen in einem Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Ausgenommen bleiben Arglist, Garantien, Rückgriffsansprüche, Bauwerksfälle, Schadensersatz nach Abschnitt 15 und sonstige zwingende Haftung. Kaufleute trifft § 377 HGB.

10.6 Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine Verkürzung bei gebrauchten Waren erfolgt nur durch gesonderte ausdrückliche Vereinbarung nach vorheriger besonderer Information und niemals unter ein Jahr ab Ablieferung.

 

11. MONTAGE, EINBAU, WERKSTATT- UND ABSTIMMUNGSLEISTUNGEN

11.1 Montage-, Einbau-, Reparatur-, Programmier-, Abstimmungs- oder Prüfstandsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt und in der Auftragsbestätigung beschrieben sind. Ein reiner Warenkauf umfasst weder Einbau noch Ausbau, Fahrzeugtransport, Zulassungsprüfung oder Eintragung.

11.2 Der Kunde informiert vollständig über Vorschäden, Fremdumbauten, Softwarestände, Fehlerspeicher, verdeckte Mängel und besondere Fahrzeugzustände. Er stellt ein verkehrs- und betriebssicheres Fahrzeug sowie erforderliche Schlüssel, Codes und Unterlagen bereit. Mehrleistungen aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben werden nach vorheriger Information angemessen vergütet.

11.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wird erkennbar, dass der veranschlagte Betrag wesentlich überschritten wird, informiert POGEA RACING den Kunden und holt dessen Entscheidung ein.

11.4 Ersetzte Original- oder Altteile werden dem Kunden auf Wunsch bei Auftragserteilung herausgegeben, soweit sie nicht im Austausch berechnet wurden, aus Sicherheits- oder Entsorgungsgründen nicht herausgegeben werden dürfen oder in das Eigentum eines Dritten übergehen. Nicht abgeholte Teile dürfen nach angemessener Nachfrist auf Kosten des Kunden entsorgt werden.

11.5 POGEA RACING ist zur Durchführung der beauftragten Arbeiten zu erforderlichen Diagnose-, Prüfstands-, Probe- und Überführungsfahrten sowie zum Einsatz qualifizierter Subunternehmer berechtigt. Eine Vorführung bei einer Prüforganisation ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde. Die Entscheidung über Abnahme oder Eintragung trifft allein die zuständige Prüfstelle; POGEA RACING übernimmt ohne ausdrückliche Individualvereinbarung keine Eintragungsgarantie. Bei verweigerter Eintragung bleiben fachgerecht erbrachte Leistungen und Prüfgebühren zahlbar. Ein gewünschter Rückbau ist gesondert zu beauftragen und zu vergüten, sofern die verweigerte Eintragung nicht auf einem von POGEA RACING zu vertretenden Mangel beruht.

11.6 Mehrfachänderungen und Kombinationen mit vorhandenen oder später hinzukommenden Fremdteilen können sich technisch und genehmigungsrechtlich gegenseitig beeinflussen. Der Kunde muss sämtliche Änderungen vollständig offenlegen. Produktbezogene Freigaben gelten nur für die darin bezeichnete Kombination. Eine Eintragung oder Funktionszusage für eine nicht geprüfte Gesamtkombination besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

11.7 Der Kunde entfernt vor Übergabe Geld, Datenträger und Wertsachen aus dem Fahrzeug. Für nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernommene Gegenstände haftet POGEA RACING nur nach Maßgabe von Abschnitt 15. Das fertiggestellte Fahrzeug ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige abzuholen. Bei Annahmeverzug dürfen angemessene ortsübliche Stand- und Fremdlagerkosten berechnet werden; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

11.8 An in den Besitz von POGEA RACING gelangten Sachen besteht ein gesetzliches und, soweit zulässig, vertragliches Pfandrecht wegen fälliger Forderungen aus dem Auftrag. Gegenüber Unternehmern erstreckt es sich auch auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

 

12. CHIPTUNING, STEUERGERÄTEPROGRAMMIERUNG UND LEISTUNGSSTEIGERUNGEN

12.1 Dieser Abschnitt gilt für Kennfeldoptimierung, Softwareanpassung, Steuergeräteprogrammierung, Zusatzsteuergeräte, Leistungs- und Drehmomentsteigerungen, V-Max-Anpassungen, Getriebesoftware, individuelle Abstimmungen, Datenstandsänderungen und damit verbundene Prüfstands- oder Messleistungen. Vertragsgegenstand und zulässiger Verwendungsbereich ergeben sich ausschließlich aus Angebot und Auftragsbestätigung.

12.2 Der Kunde hat vor Auftragserteilung vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen: Laufleistung, Wartungs- und Reparaturhistorie, Öl- und Kraftstoffverbrauch, Warnmeldungen, Fehlerspeichereinträge, Überhitzungen, Öl- oder Kühlmittelverlust, Unfall- und Vorschäden, bekannte oder vermutete Defekte, frühere oder aktuelle Softwareänderungen, Tuningboxen, Fremdumbauten, Motorsport-/Track-Nutzung sowie Abweichungen vom Serienzustand. Er muss auf Verlangen Wartungsnachweise, Fahrzeugpapiere und vorhandene Gutachten vorlegen.

12.3 Soweit keine weitergehende Fahrzeugprüfung ausdrücklich beauftragt ist, schuldet POGEA RACING vor der Optimierung nur eine branchenübliche Plausibilitäts-, Sicht- und elektronische Basisprüfung im vereinbarten Umfang. Diese Prüfung ist keine vollständige Motor-, Getriebe-, Kompressions-, Druckverlust-, Kraftstoffsystem-, Abgas-, Kühlsystem- oder Materialprüfung und kann verdeckte, sporadische oder erst unter späterer Belastung hervortretende Vorschäden nicht sicher ausschließen. Aus einer beanstandungsfreien Basisprüfung folgt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für das Gesamtfahrzeug.

12.4 POGEA RACING darf die Arbeit verweigern, unterbrechen oder von zusätzlicher Diagnose bzw. Instandsetzung abhängig machen, wenn Warnzeichen, unplausible Messwerte, unzureichender Wartungszustand, ungeeignete Hardware, sicherheitsrelevante Mängel oder nicht offengelegte Veränderungen festgestellt werden. Erforderliche Zusatzarbeiten werden nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt; bis dahin angefallener Diagnose- und Arbeitsaufwand ist zu vergüten.

12.5 Dem Kunden ist bekannt, dass eine Leistungs- oder Drehmomentsteigerung die thermische und mechanische Belastung sowie den Verschleiß insbesondere von Motor, Turbolader, Laderperipherie, Einspritzung, Abgasanlage, Katalysator/Partikelfilter, Kühlsystem, Kupplung, Getriebe, Differential, Antriebswellen, Bremsen, Reifen und Fahrwerk erhöhen und die Lebensdauer dieser Bauteile verkürzen kann. Herstellerreserven können reduziert werden. Verbrauch, Emissionen, Geräusch, Wartungsbedarf und Versicherungsprämien können sich ändern.

12.6 POGEA RACING haftet nicht für Schäden oder Ausfälle, soweit diese nachweislich auf bereits vorhandenen Verschleiß, Vorschäden, ungeeignete oder nicht offengelegte Fremdumbauten, mangelnde Wartung, falsche Betriebsstoffe, unzureichende Kraftstoffqualität, Überhitzung, Fehlbedienung, Missachtung von Warm- und Kaltfahrregeln, Überlastung, Motorsport, nachträgliche Veränderungen durch Dritte oder eine vertragswidrige Nutzung zurückzuführen sind. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt. Für eigene Programmier-, Beratungs-, Diagnose- oder Ausführungsfehler haftet POGEA RACING nach Abschnitt 15; eine pauschale Freizeichnung wird nicht vereinbart.

12.7 Beim Auslesen, Entsperren und Beschreiben elektronischer Steuergeräte bestehen trotz fachgerechten Vorgehens unvermeidbare technische Restrisiken, insbesondere Kommunikationsabbruch, Spannungseinbruch, Datenverlust, Sperrung oder Ausfall eines vorgeschädigten Steuergeräts. POGEA RACING trifft geeignete branchenübliche Schutzmaßnahmen. Für einen Schaden haftet POGEA RACING, wenn eine Pflichtverletzung nach Maßgabe von Abschnitt 15 vorliegt; Folgen eines ausschließlich im vorgeschädigten Bauteil liegenden, nicht erkennbaren Risikos trägt der Kunde.

12.8 Leistungs-, Drehmoment- und Verbrauchswerte sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als garantierte Beschaffenheit vereinbart wurden. Prüfstandswerte sind Momentaufnahmen und können abhängig von Messverfahren, Prüfstand, Temperatur, Luftdruck, Kraftstoff, Bereifung, Fahrzeugzustand, Adaptionsstand und Serienstreuung abweichen. Messläufe setzen ein betriebs- und prüfstandssicheres Fahrzeug voraus. Der Kunde bestätigt insbesondere die ausreichende Eignung und den Zustand von Reifen, Rädern, Antrieb, Flüssigkeitsständen und Befestigungen, soweit Mängel für ihn erkennbar sind.

12.9 Der Kunde ist für die unverzügliche Durchführung erforderlicher Änderungsabnahmen, Eintragungen und Anzeigen gegenüber Zulassungsbehörde und Versicherer verantwortlich, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich von POGEA RACING übernommen wurden. Bis zur erforderlichen Genehmigung darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. POGEA RACING erbringt keine emissions-, geräusch- oder zulassungswidrigen Deaktivierungen für den öffentlichen Straßenverkehr.

12.10 Fahrzeug- oder Herstellergarantien, Kulanz, Leasingbedingungen und Versicherungsschutz können durch die Änderung beeinträchtigt werden. POGEA RACING kann deren Fortbestand nicht zusagen, da darüber der jeweilige Hersteller, Garantiegeber, Leasinggeber oder Versicherer entscheidet. Eine von POGEA RACING gesondert angebotene Garantie richtet sich ausschließlich nach ihren Garantiebedingungen.

12.11 Bei Bearbeitung eines vom Kunden eingesendeten Steuergeräts erbringt POGEA RACING eine individuelle Programmier-, Anpassungs-, Abstimmungs- oder sonstige Werkleistung an dem im Eigentum des Kunden stehenden Steuergerät. Die Leistung kann insbesondere Auslesen, Sichern, Analysieren, Entsperren, Bearbeiten, Anpassen, Programmieren, Beschreiben und Prüfen von Daten- und Softwareständen umfassen. Das eingesendete Steuergerät bleibt Eigentum des Kunden und wird durch die Bearbeitung nicht zu einer von POGEA RACING gelieferten Ware.

12.12 Bei Einsendung eines ausgebauten Steuergeräts ist eine Untersuchung des zugehörigen Fahrzeugs nicht geschuldet und tatsächlich nicht möglich. POGEA RACING kann insbesondere Zustand, Verschleiß und technische Eignung von Motor, Turbolader, Kraftstoffversorgung, Zündanlage, Kühlsystem, Abgasanlage, Abgasnachbehandlung, Kupplung, Getriebe, Differential, Antriebsstrang, Bremsanlage, Sensorik und Fahrzeugelektrik nicht feststellen. Auch eine Plausibilitätsprüfung des Steuergeräts oder Datenstands erlaubt keine verlässliche Beurteilung des mechanischen Fahrzeugzustands und ist keine Zusicherung seiner Eignung oder Mangelfreiheit.

12.13 Wird der Vertrag über die Bearbeitung eines eingesendeten Steuergeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, beginnt POGEA RACING vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass POGEA RACING vor Fristablauf mit der Dienstleistung beginnt, und gesondert bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung erlischt. Beide Erklärungen müssen vor Leistungsbeginn aktiv, gesondert und nicht durch vorangekreuzte Erklärungen abgegeben werden. Ohne beide Erklärungen beginnt POGEA RACING erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

12.14 Die Dienstleistung am eingesendeten Steuergerät ist vollständig erbracht, wenn die vereinbarte Bearbeitung abgeschlossen, der bearbeitete Datenstand aufgespielt oder vereinbarungsgemäß bereitgestellt, eine vertraglich geschuldete Abschlussprüfung durchgeführt und das Steuergerät zur Rücksendung oder Abholung bereitgestellt wurde. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt damit das Widerrufsrecht. Danach besteht kein Anspruch auf Rückgängigmachung oder Erstattung allein deshalb, weil der Kunde die vertragsgemäß erstellte Software nicht mehr verwenden möchte oder sich nachträglich gegen die Änderung entscheidet. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

12.15 Widerruft der Verbraucher vor vollständiger Leistungserbringung, stellt POGEA RACING die weitere Bearbeitung ein, soweit eine Unterbrechung technisch möglich und zumutbar ist. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen schuldet der Verbraucher angemessenen Wertersatz nach dem Anteil der bereits erbrachten Leistungen am vereinbarten Gesamtumfang. Dazu können Auftragsprüfung, Identifikation, Datensicherung, Auslesen, Entsperren, Datenanalyse, Entwicklung, individuelle Anpassung, Programmierung und Prüfung gehören. Der Wertersatz überschreitet nicht die Gesamtvergütung.

12.16 Das Steuergerät wird nach einem Widerruf in dem technisch erreichbaren Zustand zurückgesendet. Soweit eine Wiederherstellung des ursprünglichen Datenstands technisch möglich und vom Kunden gewünscht ist, ist sie gesondert zu vergüten, sofern ihre Notwendigkeit nicht auf einer von POGEA RACING zu vertretenden Pflichtverletzung beruht. Versand-, Diagnose- und sonstige Kosten werden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der wirksam vereinbarten Kostentragung berechnet.

12.17 POGEA RACING bestätigt dem Verbraucher sein Verlangen nach vorzeitigem Leistungsbeginn, seine Kenntnisbestätigung, die konkrete Leistungsbeschreibung sowie Datum und Uhrzeit der Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger. Die Nachweise werden auftragsbezogen gespeichert.

 

13. KUNDENSPEZIFIKATIONEN UND SONDERANFERTIGUNGEN

13.1 Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm freigegebenen Maße, Daten, Designs, Kennzeichen und Spezifikationen verantwortlich. Änderungen nach Produktionsbeginn können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen.

13.2 Der Kunde versichert, an bereitgestellten Inhalten und Vorgaben die erforderlichen Rechte zu besitzen. Gegenüber Unternehmern stellt er POGEA RACING von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

 

14. BETRIEBSERLAUBNIS, EINTRAGUNG UND PRODUKTVERWENDUNG

14.1 Der Kunde hat die produktbezogenen Einbau-, Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshinweise zu beachten und den Einbau durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vornehmen zu lassen. Eine unsachgemäße Verwendung kann Ansprüche nur insoweit ausschließen oder mindern, wie sie den Schaden oder Mangel verursacht hat.

14.2 Unterlagen zur Homologation, ABE, ECE-/EG-Genehmigung oder Eintragung dürfen nur für das darin bestimmte Produkt, Fahrzeug und Gebiet verwendet werden. Manipulationen emissions-, geräusch- oder sicherheitsrelevanter Komponenten können die Betriebserlaubnis und Versicherungsdeckung beeinträchtigen. Der Kunde ist für Änderungen nach Gefahrübergang verantwortlich.

14.3 Natürliche Eigenschaften von Hochleistungsbauteilen, etwa thermisch bedingte Ausdehnung, materialtypische Verfärbung, Kondensat oder Klangveränderung, sind kein Mangel, soweit sie sich innerhalb der ausdrücklich beschriebenen, technisch üblichen und zumutbaren Grenzen bewegen und Sicherheit sowie vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.

 

15. HAFTUNG

15.1 POGEA RACING haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund einer übernommenen Garantie und in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

15.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten ermöglichen die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und auf ihre Erfüllung darf der Kunde regelmäßig vertrauen. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.3 Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Verbraucherrechte und Mängelrechte bleiben unberührt.

 

16. DATENTRÄGER, SOFTWARE UND DIGITALE ELEMENTE

16.1 Soweit Waren digitale Elemente enthalten, gelten die gesetzlichen Aktualisierungs- und Mängelvorschriften. Der Kunde darf Schutzmechanismen, Signaturen, Steuergeräte-Identitäten oder Zulassungsdaten nicht unbefugt verändern.

16.2 Für Dienstleistungen an eingesendeten Steuergeräten gilt der besondere Fernabsatzprozess nach Ziffern 12.13 bis 12.17. Bei anderen gesondert beauftragten digitalen Inhalten oder Dienstleistungen beginnt POGEA RACING vor Ablauf der Widerrufsfrist ebenfalls nur nach ausdrücklicher Zustimmung bzw. ausdrücklichem Verlangen und ordnungsgemäßer Belehrung. Ein Erlöschen des Widerrufsrechts wird ausschließlich unter den jeweils gesetzlichen Voraussetzungen herbeigeführt.

 

17. RECHT, GERICHTSSTAND UND VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen dieses Staates unberührt.

17.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von POGEA RACING; POGEA RACING darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

17.3 POGEA RACING ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de, teilzunehmen. Ein Hinweis auf die frühere EU-OS-Plattform erfolgt nicht, da diese seit dem 20. Juli 2025 eingestellt ist.

 

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

18.1 Änderungen dieser AGB wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge. Schweigen oder fortgesetzte Nutzung ersetzt keine erforderliche Zustimmung.

18.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. § 306 BGB bleibt unberührt.

 

ABSCHNITT A

WIDERRUFSBELEHRUNG

A1. WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Bei Dienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Bei Waren beträgt sie vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw.

hat. Bei mehreren Waren einer einheitlichen Bestellung, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist mit Besitznahme der letzten Ware; bei einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken mit Besitznahme der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns - POGEA RACING GmbH, Ernst-Zimmermann-Str. 17, 88045 Friedrichshafen, Deutschland, Telefon +49 7541 9817890, E-Mail agb@pogea-racing.com - mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist nicht vorgeschrieben.

Wurde der Vertrag über unsere Online-Benutzeroberfläche geschlossen, können Sie während der bestehenden Widerrufsfrist zusätzlich die dort hervorgehoben und ständig verfügbar platzierte Funktion „Vertrag widerrufen“ verwenden. Nach Nutzung der Bestätigungsfunktion erhalten Sie unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

A2. FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen einschließlich der Kosten der günstigsten von uns angebotenen Standardlieferung unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs zurückzuzahlen. Mehrkosten einer von Ihnen gewählten teureren Lieferart werden nicht erstattet.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; Ihnen entstehen dadurch keine Entgelte. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder Sie deren Absendung nachweisen, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie müssen die Waren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Mitteilung Ihres Widerrufs an POGEA RACING GmbH, Ernst-Zimmermann-Str. 17, 88045 Friedrichshafen, zurücksenden oder übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Fristablauf absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal per Post zurückgesandt werden können, betragen diese Kosten bei Rücksendungen innerhalb Deutschlands nach vernünftiger Höchstschätzung bis zu 450,00 EUR je Sendung bzw. Ladeeinheit. Für Lieferungen außerhalb Deutschlands wird Ihnen die konkrete oder geschätzte Höhe vor Abgabe Ihrer Bestellung mitgeteilt.

Sie müssen für einen Wertverlust nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. Ein Einbau, eine Inbetriebnahme oder Nutzung im Straßenbetrieb kann einen erheblichen, konkret zu ermittelnden Wertverlust verursachen; je nach Zustand kann dieser 33 Prozent des Warenwerts oder mehr betragen. Eine starre Mindestpauschale gilt nicht.

Eigene Kosten für Einbau, Ausbau, Diagnose, Abstimmung, Eintragung, Fahrzeugtransport, Standzeit oder Ersatzmobilität werden bei einem bloßen Widerruf mangelfreier Ware nicht erstattet. Gesetzliche Ansprüche bei mangelhafter Ware bleiben unberührt.

Haben Sie verlangt, dass wir mit einer Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen, zahlen Sie bei Widerruf einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen am vertraglich vorgesehenen Gesamtumfang entspricht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für Wertersatz vorliegen.

A3. AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHTS

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung Ihre individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

A4. VORZEITIGES ERLÖSCHEN BEI DIENSTLEISTUNGEN

Bei einem Vertrag über die Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, und bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt.

ABSCHNITT B

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben.

An: POGEA RACING GmbH, Ernst-Zimmermann-Str. 17, 88045 Friedrichshafen, Deutschland
E-Mail: agb@pogea-racing.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

________________________________________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): _________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): _____________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________________________

________________________________________________________________________________

Datum: ____________________   Unterschrift – nur bei Mitteilung auf Papier: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

ANLAGE C

FERNABSATZBESTÄTIGUNG FÜR EINGESANDTE STEUERGERÄTE

NUR FÜR VERBRAUCHER BEI EINGESANDTEN STEUERGERÄTEN UND GEWÜNSCHTEM LEISTUNGSBEGINN VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST VERWENDEN.

Auftragsnummer: _______________________________________   Datum: ________________________

Steuergerät / Fahrzeug / FIN: ____________________________________________________________

C1. GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG

Beauftragte Programmier-, Anpassungs- oder Abstimmungsleistung:

________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________

Das eingesendete Steuergerät bleibt Eigentum des Kunden. POGEA RACING bearbeitet ausschließlich das Steuergerät beziehungsweise dessen Datenstand. Eine Untersuchung des zugehörigen Fahrzeugs ist nicht Bestandteil dieses Fernabsatzauftrags.

C2. AUSDRÜCKLICHES VERLANGEN ZUM VORZEITIGEN LEISTUNGSBEGINN

? Ich verlange ausdrücklich, dass POGEA RACING vor Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Bearbeitung meines eingesendeten Steuergeräts beginnt.

C3. KENNTNIS VOM ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS UND VOM WERTERSATZ

? Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der beauftragten Programmier-, Anpassungs- oder Abstimmungsleistung durch POGEA RACING erlischt. Widerrufe ich vor vollständiger Leistungserbringung, kann ich zur Zahlung eines angemessenen Wertersatzes für die bis zum Widerruf vertragsgemäß erbrachten Leistungen verpflichtet sein.

OHNE ABGABE BEIDER ERKLÄRUNGEN BEGINNT POGEA RACING ERST NACH ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST.

C4. HINWEIS ZUM UNBEKANNTEN FAHRZEUGZUSTAND

Mir ist bekannt, dass POGEA RACING bei Einsendung eines ausgebauten Steuergeräts den Zustand und die technische Eignung des zugehörigen Fahrzeugs nicht prüfen kann. Insbesondere können Motor, Turbolader, Kraftstoffsystem, Kühlsystem, Abgasnachbehandlung, Kupplung, Getriebe, Antriebsstrang, Sensorik und Fahrzeugelektrik nicht untersucht werden.

Ich bin verpflichtet, POGEA RACING bekannte Vorschäden, Warnmeldungen, Fehlerspeichereinträge, frühere Softwareänderungen, Tuningboxen, Fremdumbauten, Überhitzungen, erhöhten Öl- oder Kühlmittelverbrauch und sonstige Auffälligkeiten vollständig mitzuteilen. Die Haftung von POGEA RACING für eigene Pflichtverletzungen sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleibt unberührt.

Kilometerstand: ____________________   Wartung zuletzt am / bei km: ______________________

? Warnmeldung/Fehlerspeicher   ? Öl-/Kühlmittelverlust   ? erhöhter Ölverbrauch   ? Überhitzung

? frühere Softwareänderung/Tuningbox   ? Fremdumbauten   ? Motor-/Getriebe-/Turboladerschaden

Bekannte Auffälligkeiten, Schäden, Umbauten und frühere Softwarestände:

________________________________________________________________________________

C5. BESTÄTIGUNG

Meine Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß. Die vorstehenden Erklärungen habe ich jeweils aktiv abgegeben. Ich habe die Widerrufsbelehrung und die AGB vor meiner Erklärung erhalten beziehungsweise konnte sie speichern.

Ort / Datum: ___________________________   Kunde: _______________________________________

Unterschrift Kunde: _____________________   POGEA RACING: _______________________________

Stand 23. August 2026 · Version 2.0

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